Vorsorge zu Lebzeiten – was kann man tun?
Sind wir nicht unmittelbar durch einen Trauerfall in der eigenen Umgebung betroffen, werden wir nicht unmittelbar mit diesem Thema konfrontiert, schieben wir die Gedanken an den Tod weit weg von uns. Aber: Der Tod gehört zum Leben. Vielen wird dies erst bewusst, wenn sie selbst den letzten Weg gehen. Er steht für jeden unausweichlich am Ende seines Lebens und erfüllt die betroffenen Angehörigen mit Schmerz und Trauer. Diese müssen von einem geliebten Weggefährten für immer Abschied nehmen.
Formalitäten bereits zu Lebzeiten klären: Wie sich dieser Abschied in Würde gestalten lässt und wie die Angehörigen in der schwersten Stunde nicht allein gelassen werden, erfahren Sie bei fachkompetenten Bestattungsunternehmen. Hier finden Sie Partner, mit denen Sie offen und vertrauensvoll über Ihre Fragen und Wünsche sprechen können. Egal wie alt Sie sind, Sie können alle Sie bewegenden Dinge und notwendigen Formalitäten bereits zu Lebzeiten nach ihren Wünschen und Vorstellungen regeln, damit sich der letzte Weg für Sie und ihre Angehörigen in Ruhe und Frieden gemeinsam beschreiten lässt.
Das Testament: Der Gesetzgeber sieht kraft Gesetz eine gesetzliche Erbfolgeregelung vor. Wer damit nicht einverstanden ist, kann die Erbfolge durch letztwillige Verfügung ändern. Dazu muss er ein Testament verfassen. Dies wie folgt möglich:
1. privatschriftliches Testament
Dabei ist folgendes zu beachten:
- Testament eigenhändig, d.h. handschriftlich schreiben
- Überschrift „Testament“ oder „Mein letzter Wille“
- Angabe von Ort und Datum
- Testament muss eigenhändig unterschrieben sein
2. öffentliches Testament
- Erklärung des letzten Willens vor einem Notar
- wird vom Notar in amtliche Verwahrung genommen
Für Ehegatten hat der Gesetzgeber die Möglichkeit eingeräumt, in einer einheitlichen Urkunde ein gemeinsames Testament niederzulegen. Es genügt dabei, wenn ein ehegatte schreibt und unterschreibt und der andere Ehegatte das Testament eigenhändig mit unterzeichnet.
